Steuerliche Aspekte beim Investment in Edelmetalle
Stand: August 2012 für den Kauf von Edelmetallen in Deutschland.Für erstandene Edelmetalle von gewerblichen Verkäufern ist derzeit folgende Mehrwertsteuer zu entrichten:
Goldmünzen | 0% |
Goldbarren | 0% |
Silbermünzen | 7% |
Silberbarren | 19% |
alle sonstigen Edelmetalle | 19% |
- Beim Verkauf innerhalb einer Haltefrist von einem Jahr fällt Spekulationssteuer an. Behalten Sie in jedem Fall auch Ihre Rechnungen als Belege sicher verwahrt.
- Ab einem Jahr nach Kaufdatum sind sämtliche Veräußerungsgewinne steuerfrei, eine Abgeltungssteuer ist bei physischen Edelmetallen nicht fällig. Anders verhält es sich beim Kauf von Papiersilber und Co. Bei ETFs oder sonstigen Derivaten ist zwar keine Spekulationssteuer, wohl aber unbesfristet die Abgeltungssteuer bei Verkauf mit Gewinn abzutreten.
- Eine Aufnahme ins Betriebsvermögen wird bei physischen Edelmetallen von Finanzamt zu Finanzamt verschieden gehandelt. Bitte kontaktieren Sie hier Ihren vor Ort ansässigen Steuerberater.
- Bei größeren Anlagesummen ist gegebenenfalls ein Zollfreilager von Bedeutung. Das Fehlen eines direkten Zugriffs ist hier zu bedenken.
- Bei einem Kauf in Österreich ist auch bei Silbermünzen der volle österreichische Mehrwertsteuersatz von derzeit 20% zu entrichten. Hier kann sich gegebenenfalls ein Versand oder die direkte Abholung aus Deutschland als kostengünstigere Variante herausstellen.